Witwenrente: Voraussetzungen

Witwenrente: Voraussetzungen

Die Witwenrente ist nach der Pensionierung diejenige, die in Spanien am meisten bezogen wird. Es ist jedoch nicht so einfach, wie es sich anhört. Die Witwenrente und ihre Voraussetzungen Sie sind sehr anspruchsvoll und betreffen nicht nur die Person, die überlebt, sondern auch den Verstorbenen.

Wenn Sie wissen möchten, was die Voraussetzungen für die Witwenrente sind, was Sie dabei beachten sollten und vor allem, was mit dieser Rente zusammenhängt, dann geben wir Ihnen alle Informationen.

Wie hoch ist die Witwenrente

Nach der Sozialversicherung wird die Witwenrente als die Leistung verstanden, zu der „Wir haben das Recht, wenn unser Partner verstorben ist“. Es handelt sich jedoch um eine Definition, die nicht alle Annahmen abdeckt, die auftreten können. So können beispielsweise auch nicht eingetragene Lebenspartner die Witwenrente erhalten sowie getrennt lebende Männer und Frauen, die eine Beziehung zu diesem Verstorbenen hatten.

So kann die Witwenrente als monatlicher Geldbetrag verstanden werden, der für den Verlust einer Person, die vor oder zum Zeitpunkt des Todes ein Ehepaar war, bezogen wird, unabhängig davon, ob zwischen beiden Personen eine eheliche oder zivilrechtliche Bindung besteht.

Witwenrente: Bedarf des Verstorbenen und des Hinterbliebenen

Witwenrente: Bedarf des Verstorbenen und des Hinterbliebenen

Wenn Sie die Witwenrente kennen, müssen Sie die Voraussetzungen kennen, da sowohl der Verstorbene als auch der Hinterbliebene bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können. Und welche sind sie?

Die Anforderungen des Verstorbenen

Bei der Feststellung, ob eine Person Witwenrente beziehen kann oder nicht, muss die Situation berücksichtigt werden, in der sich der Verstorbene befindet. Mit anderen Worten, Wenn der Verstorbene die Voraussetzungen für die Anerkennung seiner Witwe oder der Witwe, die die Rente bezieht, erfüllt hat.

Unter ihnen sind:

  • Sie haben vor Ihrem Tod mindestens 500 Tage lang Beiträge gezahlt. Tatsächlich müssen sie sie mindestens 5 Jahre vor ihrem Tod gemacht haben, sofern dies auf eine häufige Krankheit zurückzuführen ist. Ist der Tod aufgrund einer Berufskrankheit oder eines Unfalls eingetreten, entfällt diese Beitragszeit. Wenn der Arbeitnehmer nicht gemeldet war (zB weil er arbeitslos war), muss er 15 Jahre Beiträge geleistet haben, sonst kann er seiner Witwe oder dem Witwer keine Rente hinterlassen.
  • Seien Sie Rentner oder Rentner. Das heißt, auch wenn Sie nicht bei der Sozialversicherung gemeldet sind, sind diese beiden Bedingungen der Anmeldung gleichgestellt und berechtigen Sie daher zum Bezug einer Witwenschaftsleistung. Das Gleiche, als ob Sie während der Schwangerschaft, Mutterschaft oder Vaterschaft gefährdet wären, während der Stillzeit gefährdet wären… Jetzt ist es notwendig, die Beitragszeit zu haben; sonst könnte es auch nicht verarbeitet werden.

Witwenrente: Anspruchsvoraussetzungen

Witwenrente: Anspruchsvoraussetzungen

Zusätzlich zu dem, was wir bisher gesehen haben, Begünstigte müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllen Anspruch auf die Rente zu haben. Konkret sind die, die sie haben:

  • Dass die Ehe mindestens ein Jahr dauerte.
  • Gemeinsame Kinder haben.
  • Genießen Sie eine Ausgleichsrente für Trennung oder Scheidung (und dass es keine neue Ehe oder Lebensgemeinschaft gibt).

Das bedeutet nicht, dass alle drei Voraussetzungen erfüllt sein müssen, aber mindestens eine.

Wurde das Ehepaar zum Zeitpunkt des Todes getrennt oder geschieden, wenn es vor 2008 war, dann haben sie Anspruch auf die Witwenrente, wenn diese Fälle eintreten: seit der Trennung oder Scheidung sind weniger als 10 Jahre vergangen, die Die Ehe hat mindestens 10 Jahre gedauert, es gibt gemeinsame Kinder oder Sie haben mehr als 50 Jahre. Auch Personen über 65, die keine weitere Rente haben, können darauf zugreifen, sofern sie nachweisen, dass die Ehe mindestens 15 Jahre gedauert hat.

Nun bei Lebensgemeinschaften, Nach dem Urteil Nr. 480/2021 vom 7. April der strittigen Verwaltungskammer des Obersten Gerichtshofs können diejenigen, die nicht registriert sind, aber nachweisen können, dass ein Dach mit dieser verstorbenen Person geteilt wurde, diese Leistung in Anspruch nehmen. Zudem muss nachgewiesen werden, dass das Jahreseinkommen nicht mehr als 50 % der Gesamtsumme des Paares bzw. 25 % bei Kindern beträgt.

Der Anspruch auf diese Rente wird auch gesetzlich anerkannt, solange sie Folgendes erfüllen:

  • Registrierung zwei Jahre vor dem Todesfall.
  • Dass sie mindestens fünf Jahre zusammenleben, bevor einer von ihnen stirbt.
  • Dass in diesen fünf Jahren zuvor niemand verheiratet oder von einer anderen Person getrennt war (wenn dies der Fall ist, könnte die Rente zwischen den Paaren aufgeteilt werden).

Wie hoch ist die Witwenrente

Wie hoch ist die Witwenrente

Ein weiterer großer Zweifel, den wir an der Witwenrente hegen, ist der Betrag, den wir erhalten, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.

Sie sollten wissen, dass die Witwenrente je nach Bedarf mehr oder weniger großzügig ausfällt.

von Allgemeine Regel, 52 % der Regulierungsgrundlage werden erhalten.

Es gibt jedoch Fälle, in denen 70% können empfangen werden. Wenn? Dann:

  • Wenn Sie Familienangehörige haben: Kinder oder Pflegekinder unter 26 Jahren oder älter, aber behindert (mindestens 33%).
  • Die Leistung der Familieneinheit überschreitet nicht 75 % des interprofessionellen Mindestjahresgehalts, exklusive der Zulagen.
  • Die Rente ist die Haupteinnahmequelle der Familie. Das heißt, es wird kein weiteres Gehalt bezogen, weder in Geld noch in Form von Sachleistungen.
  • Die jährliche Rendite darf zusammen mit der Rente die gesetzlich festgelegte Grenze nicht überschreiten.

Das Gesetz legt auch eine Reihe von Höchst- und Mindestbeträgen für die Witwenrente fest, der Höchstbetrag beträgt 2.707,49 Euro. In jedem Fall müssen Sie bedenken, dass bei Bezug einer Leistung oder eines Gehalts die Witwenrente in vielen Fällen in der Regel weit über das Minimum hinaus gekürzt wird.

Wie Sie sehen, ist der Erhalt der Witwenrente nicht so einfach, wie es scheint, da die Voraussetzungen nicht nur von der Person erfüllt sein müssen, die "überlebt", sondern auch der Verstorbene die Voraussetzungen erfüllt haben muss, die dem Anspruchsberechtigten die Möglichkeit eröffnen, es erhalten. Haben Sie Zweifel an den Voraussetzungen der Witwenrente?


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